Unsere Öffnungszeiten
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2018.

1. Vertragliches

Diese Vertragsbedingungen gelten für die Überlassung der Räume des Restaurant Beichtstuhls sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Bewirtungen. Der Inhalt des jeweiligen Vertrages mit dem Veranstalter oder Gast richtet sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Reservierungsbestätigung und dem Inhalt der folgenden Bedingungen.

2. Reservierungsbestätigung

2.1 Die Lidak GmbH garantiert nach schriftlicher Bestätigung die Bereitstellung der reservierten Räume und bestellten Dienstleistungen. Der Veranstalter bestätigt, dass der bestellte Anlass zum vereinbarten Termin in den Räumlichkeiten der Lidak GmbH durchgeführt wird.

2.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Lidak GmbH.

3. Leistungen, Preise und Zahlungen

3.1 Die Lidak GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter/ Gast bestellten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Veranstalter / Gast ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Lidak GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

3.4 Für alle erbrachten Leistungen gilt: Es ist nur eine Zahlung direkt vor Ort bei Leistungserfüllung möglich; diese kann mittels Bargeld oder EC Karte, sowie via Visa Card oder MasterCard erfolgen.
Andere Zahlungsarten und auch das Ausstellen von Rechnungen sind nicht möglich bzw. bedürfen einer vorherigen Absprache und separaten Genehmigung.
Rechnungen sind grundsätzlich sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, in einem Mahnverfahren erlauben wir uns den Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen ab der 1. Mahnung je 50,- EUR

3.5 Die Lidak GmbH ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Wir erlauben uns wie folgt zu berechnen: 30 Prozent 7 Tage vor der Veranstaltung und der Restbetrag sofort fällig nach der Veranstaltung. Werden die Anzahlungen nicht pünktlich und ohne Aufforderung geleistet, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen.

3.6 Am Veranstaltungstag bzw. Folgetag wird ab 00:00 Uhr ein pauschaler Nachtzuschlag von 140,00,- EUR pro angefangene Stunde berechnet. Nachtzuschläge sind unabhängig von verbleibenden Gästeanzahl, d.h. diese sind auch zu entrichten, wenn am Ende der Veranstaltung nur noch einige, wenige Gäste und/ oder die Gastgeber anwesend sind.

4. Rücktritt des Veranstalters

4.1 Die Stornierung einer Veranstaltung ist grundsätzlich vom Veranstalter in schriftlicher Form vorzunehmen und kann allenfalls vorher telefonisch zur Fristeinhaltung an die Geschäftsleitung übermittelt werden. Stornierungen aus unvorhersehbaren, triftigen Gründen werden in unserem Hause so kulant als möglich behandelt.

Als Richtlinie gilt folgendes:

4.2 Bei Rücktritt des Veranstalters ist die Lidak GmbH berechtigt, Raummiete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

4.3 Tritt der Veranstalter erst zwischen der 3. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Lidak GmbH berechtigt, zuzüglich zur Raummiete 35% des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen. Bei jedem späteren Rücktritt 70% des Umsatzes.

5. Teilnehmerzahländerung

Eine verbindliche Teilnehmerzahl muss uns spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Diese Teilnehmerzahl ist verbindlich für die Rechnungsstellung der Veranstaltung. Sollte diese Frist versäumt werden, behält sich die Lidak GmbH vor, die zuletzt gemeldete Personenzahl als Mindestberechnungsgrundlage heran zu ziehen.

Reduziert der Veranstalter die ursprünglich von unserer Seite bestätigte Personenzahl um mehr als 10%, so behält sich die Lidak GmbH vor, die Räume nach eigenem Ermessen zu ändern bzw. freie Räumlichkeiten für andere Gäste zur Verfügung zu stellen und diese Personenzahldifferenz gleich einem Rücktritt des Veranstalters zu behandeln. (s. auch 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen).

6. Raummiete

Für außerhalb eines bestellten festlichen Essens benötigte Räume wie z.B. für Konferenzen, Vorträge, Konzerte, Ausstellungen und Ähnlichem behalten wir uns die Berechnung einer Raummiete vor.

Die Lidak GmbH stellt für die Nutzung nach eigenem Ermessen folgende Pauschalen in Rechnung: Reinigungspauschale mit 50,- EUR in Rechnung. Die jeweilige Pauschale befindet sich im Angebot aufgeführt.

7. Rücktritt durch die Lidak GmbH

7.1 Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Lidak GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Lidak GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eine Geltendmachung gemäß 4. dieser AGB behält sich die Lidak GmbH ausdrücklich vor.

7.2 Ferner ist die Lidak GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise

  • Höhere Gewalt oder andere von der Lidak GmbH nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; 
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
  • Die Lidak GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betriebes zuzurechnen ist. 

7.3 Die Lidak GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.4 Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen die Lidak GmbH.

8. Speisen & Getränke

Die Verpflegung bzw. Versorgung mit Speisen & Getränken erfolgt ausschließlich durch die Lidak GmbH. Der Veranstalter/ Gast darf keine Speisen und Getränke mitbringen oder durch Dritte anliefern lassen. Ausnahmen sind nach Absprache Hochzeitstorten, für die unabhängig vom tatsächlichen Konsum der Gäste – ein separater Gedeckpreis von 3,- EUR pro Gast in Rechnung gestellt wird, für mitgebrachte Kuchen stellen wir je 5,- EUR in Rechnung.

In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

Für gesundheitliche Schäden, die durch das Mitbringen und oder Verzehren selbstzubereiteter Speisen durch den Veranstalter oder durch ihn beauftragten Dritten entstehen, ist jegliche Haftung seitens der Lidak GmbH ausgeschlossen.

9. Dekorationsmaterial

Die Verwendung von Dekorationsmaterial und ähnlichen Gegenständen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Der Veranstalter/ Gast hat für die sichere Anbringung und leichte Entfernbarkeit Sorge zu tragen.
Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung mit uns, muss das vom Veranstalter gestellte Dekorationsmaterial unverzüglich nach Ende der Veranstaltung (also am gleichen Abend, spätestens jedoch am nächsten Morgen vor 10 Uhr) wieder entfernt und abgeholt werden.
Die Blumendekoration ist nicht im Menüpreis inbegriffen und wird je nach gewünschtem Aufwand gesondert berechnet. Blumenschmuck, der vom Veranstalter/ Gast selbst angeliefert wird, kann nach der Veranstaltung vom Veranstalter mitgenommen werden, andernfalls werden die Blumen umgehend und kostenpflichtig entsorgt.
Die Lidak GmbH behält sich das Recht vor, für grobe Verschmutzung der Räume/ Beschädigung des Inventars wie z.B. durch Konfetti, Sonderreinigung/ Reparatur im eigenen Ermessen in Rechnung zu stellen.

Die Lidak GmbH schließt jegliche Haftung für selbstmitgebrachte Dekoration aus.

10. Haftung des Veranstalters/ Gastes

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. seiner Gäste, Besucher, Mitarbeiter, gebuchter Künstler oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Die Lidak GmbH kann vom Veranstalter/ Gast eine angemessene Sicherheitskaution verlangen.

11. Werbung

Werbung, insbesondere Anzeigen des Veranstalters/ Gastes mit Hinweis auf Veranstaltungen im den Räumlichkeiten der Lidak GmbH, bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Vereinbarungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Restaurants.

12.3 Es gilt deutsches Recht.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertraglichen Vereinbarungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.